Tsafrir Cohen, der Leiter der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Tel Aviv mit ihrem Büro auf dem noblen Rothschild-Boulevard, sagte dem Deutschlandfunk etwas zum kürzlich erneut aufgeflammten Gaza-Konflikt, das mich ärgerte. Er ist der Meinung, dass wir Israelis und alle die hier leben (und damit auch er selbst) leider mit den Raketen leben müssen, die ziellos auf bewohntes Gebiet in Israel abgefeuert werden, denn so würden sich die Leute in Gaza jeden Tag fühlen. Das ist in so vieler Hinsicht schrecklicher Unfug, dass ich auf Twitter schrieb: „Da möchte man fast wünschen, dass so eine Rakete auf die Rosa-Luxemburg-Stiftung in Tel Aviv fällt.“
Man beachte das „fast“ vor dem „wünschen“ und auch den Zusammenhang. Ich möchte natürlich nicht, dass eine Rakete im Rothschild-Boulevard im Zentrum einer der dichtbesiedeltsten Städte der Gegend herunter geht. Ich wünsche es nicht mal der Rosa-Luxemburg-Stiftung selbst, dass ihre Belegschaft samt Leiter sich in den obligatorischen Bunkerraum zurückziehen muss und dann aus eben diesem befreit werden muss, falls eine Rakete ihr Gebäude zerstört. Ich möchte nur darauf hinweisen, wie unglaublich zynisch Herr Cohen ist, wenn er solches sagt.
Irgend ein Twitter-User hat diesen Tweet wegen „abuse and harassment“ gemeldet. Und ich finde, der Vorwurf passt sehr gut auf die Aussage von Herrn Cohn. Nur nicht auf meinen Tweet. Deswegen habe ich der Sperrung widersprochen. Warum soll ich 7 ganze Tage meiner geliebten Timeline fremd bleiben, weil Herr Cohn ein menschenverachtendes Statement gemacht hat? Ich?
Twitter wurde vom NetzDG dazu verdonnert, Tweets zu moderieren. Es ist natürlich richtig, dass nicht jeder Müll einfach so stehen bleibt. Es ist nur nicht richtig, wie es umgesetzt wird. Und daran ist nicht mal Twitter selbst schuld. Das NetzDG verpflichtet Twitter, Richter und Vollstrecker in einem zu sein und gleichzeitig noch Anwalt und Staatsanwalt. Das finde ich mehr als problematisch. Das Argument, dass Twitter selbst entscheiden dürfen muss, wer was auf ihrer Plattform sagt, auch wenn es gegen kein Gesetz verstößt, greift zu kurz. Die Plattform ist zu groß, zu wichtig, als dass sie rein privatwirtschaftlich betrachtet werden kann.
Mein Widerspruch wurde drei Tage lang ignoriert. Das war leider nicht anders zu erwarten. Ich habe also klein beigegeben und den Tweet gelöscht (im Grunde aber: Der bereits erfolgten Löschung zugestimmt). Die 7 Tage zählen ab diesem Moment. Jetzt sind es noch vier Tage und 7 Stunden. Dann komme ich wieder und muss in Zukunft höllisch aufpassen. Die Laienrichter bei Twitter sind eben meistens nicht in der Lage, einen Tweet im Zusammenhang zu beurteilen und der Widerspruch ohne Unterstützung durch einen Anwalt zwecklos. Die Schere im Kopf, die meine Tweets verorwellt, wird wohl in Zukunft schneller zuschnappen.